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Das Ausweisdokument der Pressebranche
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Profi-Journalisten und professionelle Teilzeitjournalisten wissen einen Presseausweis zu schätzen. Egal ob es sich um Recherchen, den Zugang zu gesperrten Bereichen oder den Zutritt zu Veranstaltungen handelt: Journalisten benötigen für ihre Tätigkeit einen Presseausweis. Der Ausweis leistet gute Dienste im Ausland und verhilft nicht selten zu einem bevorzugten Informationsfluss. Darum nutzen europaweit zehntausende Journalisten dieses beliebte Pressedokument. Ohne Presseausweis wären Arbeitsabläufe komplizierter und die Presseberichterstattung schwieriger: Behörden und und Veranstalter müssten möglicherweise Auskünfte einholen und im Einzelfall prüfen, inwiefern eine journalistische Legitimation vorliegt. Hier weiterlesen ...                                                                  Anmelden  Presseausweis beantragen


DVPJ


Der Presseausweis hat sich seit vielen Jahren länderübergreifend bewährt und dient als Nachweis der journalistischen Tätigkeit. Gibt es amtliche Presseausweise? Nein! Presseausweise werden in Deutschland, wie auch in vielen anderen Ländern, nicht ausschließlich von einigen bestimmten Verbänden ausgestellt. Auch werden Presseausweise nicht von Behörden oder amtlich ausgestellt, denn damit ließe sich indirekt Einfluß nehmen auf die Pressefreiheit. Eine staatliche Regulierung aber wäre nicht im Sinne der freien Ausübung einer journalistischen Tätigkeit.

Innenministerkonferenz versagt Unterstützung: Aufgrund des Art. 5 Abs. 2 GG werden weder staatliche noch amtliche Presseausweise ausgestellt, die Herausgabe von Presseausweisen wird vielmehr von unterschiedlichen Branchen- und Berufsverbänden vorgenommen. Die Praxis, wonach ein IMK-Bezug gegeben war, existiert nicht mehr. Beim IMK-Bezug handelte es sich um einen Hinweis auf der Ausweisrückseite, worin die IMK eine Unterstützung der Ausweis-Inhaber forderte. Dies ist mittlerweile hinfällig: Der Zugang zur verfassungsrechtlich geschützten und freien Pressetätigkeit darf nicht davon abhängen, welcher Verbandspresseausweis vorgelegt wird. Und: Eine hauptberufliche journalistische Tätigkeit ist für die Ausstellung eines Presseausweises nicht mehr erforderlich.

Bund und Länder haben nicht nur jene Presseausweise als Nachweis einer Pressevertretereigenschaft zu akzeptieren, welche beispielsweise von einer Journalistengewerkschaft oder einem Fachverband stammen. Zu akzeptieren sind auch Presseausweise von solchen Verbänden, welche u. a. über mehrere Jahre existieren (ca. 5 Jahre) und eine nicht unbeachtliche Mitgliederzahl verfügen (mindestens 1000).


Info
Thema Presseausweis - was Sie wissen sollten: Die wichtigsten Fragen und Antworten


 Allgemeine Akzeptanz von Presseausweisen

Die Medienlandschaft hat sich in den letzten Jahren gewaltig verändert, einstmals klare Grenzen einer journalistischen Berufsausübung vermischen sich mit neuen, innovativen Aktivitäten der Presseberichterstattung. Ein Presseausweis erleichtert neben- und hauptberuflichen Journalisten die Arbeit. Gegenüber Behörden, Veranstaltern od. Institutionen dient der Ausweis als Legitimation einer journalistischen Tätigkeit. Die überwiegende Mehrzahl an Sicherheitskräften, Veranstalter, Behörden und Firmen akzeptieren Presseausweise als Nachweis einer journalistischen Berufsausübung. Einige Veranstalter fordern zusätzlich eine Sonderakkreditierung. Die genauen Gründe hierfür werden öffentlich nicht benannt. Doch Insider geben zu erkennen, dass es sich um ein Instrument handelt, womit zwischen genehmen und in Ungnade gefallenen Pressevertretern selektiert werden soll.

Jeder Verband gibt Presseausweise mit einer eigenen Charakteristik bei der optische Ausgestaltung und Farbgebung heraus. Es bibt Organisationen, die nur an hauptberuflich tätige Journalisten Presseausweise ausstellen. Im Hinblick auf die öffentlich-rechtliche Anerkennung dürfen nach den Landespressegesetzen keine Unterschiede gemacht werden. Letztendlich ist auch die Reputation derjenigen Organisation welche die Ausweise ausstellt, mit entscheidend über deren Akzeptanz. Der Presseausweis des DVPJ genießt seit vielen Jahren ein hohes Ansehen in der Branche.


 Welche Organisationen dürfen Presseausweise ausstellen?

Gesetzliche Bestimmungen gibt es nicht. Doch seit Jahrzehnten ist es üblich, dass die Berufs- und Branchenverbände Presseausweise ausstellen, was auch im Sinne der Pressefreiheit ist. Nachfolgend eine Auswahl jener Organisationen, die für den deutschsprachigen Raum Presseausweise ausstellen (kein Anspruch auf Vollständigkeit):

- Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger
- Deutscher Verband der Pressejournalisten
- Deutscher Journalistenverband
- ver.di - Journalisten Union
- Verband deutscher Zeitschriftenverleger
- Verband Schweizer Fachjournalisten
- Freelans - Verband der Fotojournalisten
- Verband deutscher Sportjournalisten
- Österreichische Journalisten Gewerkschaft

Kein Verband kann sich auf ein Exklusivrecht zur Ausstellung von Presseausweisen berufen. Einen allgemeingültigen oder übergeordneten Presseausweis gibt es nicht.


 Besondere Vorteile mit dem Presseausweis?

Grundsätzlich gilt: Vorteile, egal welcher Art, sind jeweils in Kontext einer journalistischen Tätigkeit zu betrachten. Ein Presseausweis dient nicht privaten Zwecken, selbst wenn sich die privaten Belange von beruflichen Engagements nicht immer unterscheiden lassen. Firmen, Produkte und Dienstleistungen: Viele Firmen unterhalten eigene Pressebüros bzw. PR-Abteilungen und suchen die Nähe zu Journalisten und Pressefotografen: Betriebsveranstaltungen, Kongresse, Aktionärstreffen, Jubiläen, Pressekonferenzen... Die Vorlage eines Presseausweises unterstützt Akkreditierungen oder verhilft dazu, um in den Presse- und Medienverteiler zu kommen. Angeboten werden auch Sonderautorisierungen auf den Internetpräsenzen von Firmen für passwortgeschützte Pressebereiche. Zugangsdaten können nur durch Vorlage eines Presseausweises angefordert werden.


 Gibt es bundeseinheitliche Presseausweise oder Bundespresseausweise?

Nein - nicht in dem Sinne, dass es einen einzigen oder übergeordneten bundeseinheitlichen Presseausweis gibt. Jeder Verband gibt  Presseausweise mit einer eigenen Charakteristik im Hinblick auf optische Ausgestaltung und Farbgebung heraus. Und dieser Ausweis wird dann in dieser Art für alle Bundesländer verwendet. Deswegen kann ein Verband für sich einen bundeseinheitlichen Presseausweis reklamieren, aber nur für den eigenen Presseausweis. Was allerdings nichts daran ändert, dass auch andere Verbände einen bundeseinheitlichen Presseausweis heraus geben. Unbesehen davon gibt es weder ein Amt noch eine Behörde, die im Auftrag des Staates Bundespresseausweise/Presseausweise ausstellen. Amtliche Presseausweise sind nicht existent. Die Bezeichnung 'amtlicher' oder 'offizieller' Presseausweis ist irreführend. Eine Koppelung der Ausweisvergabe und damit einhergehend eine Prüfung durch staatliche Stellen ist wegen der Pressefreiheit (Art. 5 GG) und der damit verbundenen freien Presseberichterstattung nicht gewollt.


 Brennpunkt: Recherchen in abgesperrten Bereichen?

Ein Presseausweis erleichtert den Einsatz- und Sicherheitskräften, das allgemeine Publikum von Vertretern der Presse zu unterscheiden (beispielsweise bei politischen oder sportlichen Veranstaltungen, Unglücksfällen oder Events) und vereinfacht Akkreditierungsanfragen (Pressekonferenzen, Landtag oder Parteitage). Oftmals stehen für Journalisten eigene Ansprechpartner bereit. Securitypersonal, Polizisten oder Einsatzkräfte (THW, Feuerwehr) sperren Bereiche aus Sicherheitsgründen ab (Spontandemonstrationen, Unfälle, Katastrophen). Ein reguläres Akkreditierungsprocedere ist nicht durchführbar, es wird somit gleich vor Ort entschieden, ob und inwiefern Pressevertreter Zutritt zu gesperrten Bereichen haben. Ein öffentliches Interesses an einer Presseberichterstattung besteht und so sind die Verantwortlichen angehalten, Pressevertreter grundsätzlich einzulassen, sofern dies nicht aus zwingenden Gründen verweigert werden muss. In diesen, oft auch unübersichtlichen, Situationen verhilft der Presseausweis sich als regulären Repräsentanten der Presse zu legitimieren und Schaulustige abzugrenzen.


 Firmenevents: Warum ist ein Presseausweis wichtig?

Die Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen bzw. Großveranstaltungen erfordert auch die Einbindung der Medien. Die Mitarbeiter oder von Firmen beauftragte Dritte werden meist direkt von Journalisten, Pressefotografen und Reportern kontaktiert. Liegt ein Presseausweis vor, ist von Journalisten mit redaktionellem Background auszugehen, die in eigener Sache oder im Auftrag einer Redaktion tätig sind.  Die zuständigen Büros schätzen die Legitimation, die ein Presseausweis mit sich bringt und können deshalb Akkreditierungsanfragen schnell zu einer Entscheidung bringen. Recherchen oder zusätzliche Nachweise sind kaum nicht erforderlich. Dennoch ist es so, dass in vielen Fällen nicht alle Anfragen berücksichtigt werden können. Journalisten- bzw. Pressekontingente sind aus Platzgründen limitiert. Zudem müssen die Akkreditierungsfristen eingehalten werden.


 Ausland: Arbeitserleichterung mit Presseausweis?

Der DVPJ-Presseausweis (International) und das PKW-Presseschild sind in drei Sprachen abgefasst und somit auch im (außereuropäischen) Ausland einsetzbar. Auch wenn in anderen Ländern andere Pressegesetzte gelten, so ist doch zu beobachten, dass ein Presseausweis oft Türen öffnet und das Arbeiten als Journalist erheblich vereinfacht. Alternativ kann über den DVPJ ein Pressedokument ersten Ranges beantragt werden, der Internationale PressePass. Details und zusätzliche Informationen - Hier - Der Internationale DVPJ-Presseausweis ist nicht nur in Deutschland einsetzbar, wie das sonst oft bei national gültigen Presseausweisen der Fall ist.


 Behörden: Gibt es einen Anspruch auf Auskünfte?

Behörden dürfen Pressevertretern gegenüber (egal ob neben- oder hauptberuflich tätig) Auskünfte nicht vorenthalten und müssen Fragen gem. den Landespressegesetzen und dem Informationsfreiheitsgesetz beantworten. Damit ist für Journalisten in Deutschland der Weg frei für eine Beteiligung an Entscheidungsprozessen. Grundlage hierfür ist die erweiterte Akteneinsicht bei Bundesbehörden im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG). Das IFG steht für ein allgemeines Informationszugangsrecht bei öffentlichen Stellen des Bundes. Jeder Journalist kann danach Einsicht in Verwaltungsakten nehmen oder Kopien dieser Unterlagen beantragen. Eine persönliche Betroffenheit oder Begründung ist nicht erforderlich. Die Behörde in der Begründungspflicht, falls sie glaubt, die begehrten Informationen aufgrund von Ausnahmeklauseln (z.B. Schutz von Betriebsgeheimnissen oder Datenschutz) nicht freigeben zu können.


 Sicherheit: Ist der Presseausweis fälschungssicher?

Die aufwändige Gestaltung und ein besonders, mehrschichtiges Druckverfahren machen eine Fälschung unmöglich. Der Presseausweis verfügt über eine einzigartige Guillochenstruktur mit einer individuellen Farbcharchierung (ähnlich den amtlichen Ausweisdokumenten wie Personalausweis oder Reisepass). Durch die jährlich wechselnde Ausweisoptik und der Implementierung von Sicherheitsstandards, wird das Nachahmen von Presseausweisen erschwert, wenn nicht gar verhindert. Das Sicherheitshologramm zerstört sich beiManipulation von selbst. Zudem ist der Ausweis unsichtbar laminiert und versiegelt. Sämtliche DVPJ-Pressedokumente sind registriert, die aktuelle Jahreszahl auf dem Ausweis zeigt dessen Gültigkeit an.


 Rechte: Haben Journalisten besondere Rechte?

Aufgabe der Journalisten ist es, die Öffentlichkeit über Sachverhalte, Vorgänge oder Ereignisse zu informieren, die von einer allgemeinen oder spezifisch relevanten Bedeutung sind. Journalisten übernehmen darum eine wichtige Funktion in der Gesellschaft und benötigen für Recherchen oder zur Informationsbeschaffung einen Presseausweis. Die Presse übt eine Kontrollfunktion als 4. Gewalt aus, darum stehen Pressevertretern besondere Rechte zu. Die Rechte leiten sich ab von Landespressegesetzen, Durchführungsverordnungen, presserechtlichen Bestimmungen und von Art. 5 des Grundgesetzes. Der Presseausweis dient dem Inhaber, sich im Hinblick auf seine journalistische Berufsausübung zu legitimieren und als Vertreter der Presse auszuweisen.


 Ausstellung: Presseausweis nur für hauptberufliche Journalisten?

Keineswegs! Im Vergleich zu jenen Verbänden, welche nur Interessen hauptberuflich tätiger Journalisten vertreten, können beim DVPJ auch nebenberuflich tätige Journalisten den Presseausweis erhalten. Viele Teilzeitjournalisten sind Allrounder und belegen oft ein breiteres journalistisches Spektrum als hauptberufliche Journalisten mit einer fixen Ressortzuteilung. Beide arbeiten professionell, der Unterschied liegt lediglich in der Ausübung einer Teilzeittätigkeit. Eine qualifizierte journalistische Tätigkeit lässt sich nicht allein an einer hauptberuflichen Tätigkeit oder am Verdienst ablesen. Viele freischaffende Journalisten liefern erstklassige Arbeit, werden aber oft zu gering bzw. überhaupt, nicht bezahlt. Oder erhalten nie ein Anstellungsverhältnis. Qualität und Professionalität können, was häufig zu beobachten ist, selbstverständlich auch von Teilzeitjournalisten in hohem Maße erbracht werden. Als politisch, gewerkschaftlich, finanziell und publizistisch unabhängiger Verband, finden Sie im DVPJ einen Partner an Ihrer Seite, der insbesondere nebenberuflich tätige Journalisten unterstützt und fördert. Der DVJP-Presseausweis ist auch eine ideale Alternative für Medienschaffende, die nebenberuflich oder ehrenamtlich tätig sind.



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