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Die wichtigsten Fragen im Überblick
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In wenigen Minuten Bescheid wissen: Verschaffen Sie sich einen ersten Überblick: Sie finden eine Zusammenfassung der wichtigsten Themen und Fragestellungen vor. Zahlen, Daten und Fakten zum DVPJ. Sollten Sie über diese Fragen und Antworten hinaus weiteren Informationsbedarf, dann kontaktieren Sie uns bitte per Email.


DVPJ




 DVPJ - was ist das für ein Presseverband?

Der Deutsche Verband der Pressejournalisten (DVPJ) ist im deutschsprachigen Raum einer der führenden Berufs- und Branchenverbände für Journalisten, Reporter und Pressefotografen. Seit 2009 ist der Verbad im operativen Tagesgeschäft nicht mehr als eingetragener Verein, sondern als Aktiengesellschaft organisiert. Der DVPJ bietet seinen Mitgliedern eine Reihe von pressespezifischen Dienst- und Serviceleistungen: Vermarktungsplattform für redaktionelle Inhalte (Wort, Bild, Ton, Online), bevorzugte Einkaufsmöglichkeiten (Vergünstigungen und Presserabatte durch Kooperationen mit Firmen und Produktanbietern), Presse- und Redaktionsausweis, Internationaler PressePass, fachliche und berufliche Beratung mit 24/7 Emailsupport. Der DVPJ versteht sich als unabhängiger, überregional arbeitender Journalistenverband, welcher die Interessen von Journalisten, Presse-Fotografen, Medienschaffenden, Autoren und PR-Verantwortlichen gegenüber Dritten vertritt. In diesem Zusammenhang fördert der DVPJ Publikations- und Kommunikationsarbeiten und unterstützt Journalisten bzw. journalistisch arbeitende Personen (wie auch Vertreter/Repräsentanten der Presse) selbst dann, wenn diese nebenberuflich journalistisch arbeiten sollten.

Als eingetragener Journalisten- und Presseverband wurde der DVPJ vom Bundestagspräsidenten in die öffentliche Liste der im Bundestag registrierten Verbände aufgenommen, die ihre Interessen vertreten gegenüber Bundesregierung und Bundestag. Die öffentliche Liste wird laufend aktualisiert und steht auf der Homepage des Deutschen Bundestages zum Abruf bereit.. Europa: Der DVPJ-Presseausweis wird seit 2007 von der Europäischen Union/Europäisches Parlament in Straßburg, LOW T02011 - Dienstsitz - Allée du Printemps - F-67070 Straßburg akzeptiert.
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 Presseausweis nur für hauptberufliche Journalisten?

Keineswegs! Im Vergleich zu jenen Verbänden, welche nur Interessen hauptberuflich tätiger Journalisten vertreten, können beim DVPJ auch nebenberuflich tätige Journalisten den Presseausweis erhalten. Viele Teilzeitjournalisten sind Allrounder und belegen oft ein breiteres journalistisches Spektrum als hauptberufliche Journalisten mit einer fixen Ressortzuteilung. Beide arbeiten professionell, der Unterschied liegt lediglich in der Ausübung einer Teilzeittätigkeit. Eine qualifizierte journalistische Tätigkeit lässt sich nicht allein an einer hauptberuflichen Tätigkeit oder am Verdienst ablesen. Viele freischaffende Journalisten liefern erstklassige Arbeit, werden aber oft zu gering bzw. überhaupt, nicht bezahlt. Oder erhalten nie ein Anstellungsverhältnis. Qualität und Professionalität können, was häufig zu beobachten ist, selbstverständlich auch von Teilzeitjournalisten in hohem Maße erbracht werden. Als politisch, gewerkschaftlich, finanziell und publizistisch unabhängiger Verband, finden Sie im DVPJ einen Partner an Ihrer Seite, der insbesondere nebenberuflich tätige Journalisten unterstützt und fördert. Der DVJP-Presseausweis ist auch eine ideale Alternative für Medienschaffende, die nebenberuflich oder ehrenamtlich tätig sind.

Das führt zu der Frage: Werden nebenberufliche Journalisten z. B. bei Events oder gesellschaftlichen Anlässen gerne gesehen? Selbstverständlich! Es gibt in dieser Hinsicht keine Einschränkungen oder Reglements. Allein die Qualität der Arbeit ist für den beruflichen Erfolg ausschlaggebend. Fakt ist: Nebenberufliche journalistische Tätigkeiten arbeiten oft genauso gut, wie ein hauptberuflich tätiger Redakteur. Eine nebenberufliche journalistische Tätigkeit liegt auch im Interesse der Öffentlichkeit, denn diese interessiert sich nicht für das berufliche Umfeld eines Journalisten, sondern einzig für dessen Ergebnis. Sind nebenberufliche Journalisten nur wegen der Privilegien tätig? Im Einzelfall mag dies zutreffen, ein persönliches Interesse an der journalistischen Tätigkeit ist bei diesen Personen trotzdem gegeben. Und: Warum soll sich nicht jemand ein Zweiteinkommen durch eine Tätigkeit verdienen, die ihm liegt und Freude bereitet?
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 Gibt es offizielle bzw. amtliche Presseausweise?

'Amtliche' Presseausweise hat es nie gegeben. Es handelt sich um eine Legende, welche gerne von jenen Journalisten verbreitet wird, die sich wichtiger nehmen als sie sind und behaupten, im Besitz eines 'offiziellen' Presseausweises zu sein. Kurzum: Die Bezeichnung 'offizieller Presseausweis' ist irreführend. Wer auch immer behauptet, es gäbe einen 'bundeseinheitlichen' oder 'amtlichen' Presseausweis - diese Behauptung ist schlichtweg falsch. Fakt ist: Es gibt kein Amt oder eine Behörde, die Presseausweise herausgeben. Deswegen ist die Bezeichnung 'amtlicher' oder 'offizieller' Presseausweis falsch. In den meisten demokratischen Ländern gilt, dass Presseausweise nicht durch eine staatliche Stelle oder Behörde ausgestellt werden, damit die staatlich garantierte Pressefreiheit nicht in Frage gestellt wird. Der Gesetzgeber hat - aus guten Gründen - nie geregelt, welche Organisation Presseausweise ausstellen darf oder nicht. Eine Koppelung der Ausweisvergabe und damit einhergehend eine Prüfung durch staatliche Stellen ist wegen der Pressefreiheit (Art. 5 GG) und der damit verbundenen freien Presseberichterstattung nicht gewollt. Die Ausstellung von Presseausweisen erfolgt deswegen jeweils autark durch verschiedene Branchen- und Berufsverbände. Das bedeutet: Kein Verband ist berechtigt, exklusiv Presseausweise herauszugeben.
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 Kann ich eine nebenberufliche Tätigkeit frei ausüben?

Selbstverständlich! Es gibt in dieser Hinsicht keine Einschränkungen oder Reglements. Allein die Qualität der Arbeit ist für den beruflichen Erfolg ausschlaggebend. Tatsache ist: Nebenberufliche journalistische Tätigkeiten sind oft genauso wertvoll, wie die eines hauptberuflich tätigen Redakteurs. Trotzdem werden nebenberuflich tätige Kollegen in Kreisen hauptberuflicher Journalisten nicht gerne gesehen. Dennoch: Eine nebenberufliche journalistische Tätigkeit liegt auch im Interesse der Öffentlichkeit, denn diese interessiert sich nicht für das berufliche Umfeld eines Journalisten, sondern einzig für dessen Ergebnis. Sind nebenberufliche Journalisten nur wegen der Privilegien tätig? Im Einzelfall mag dies so sein,  ein hohes persönliches Interesse an der journalistischen Tätigkeit ist bei diesen Personen trotzdem gegeben.
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 Welche Leistungen erhalte ich mit der Mitgliedschaft?

Eine Mitgliedschaft beim DVPJ bedeutet: Interessenvertretung, starke Netzwerke, unbürokratischer, umfassender und kompetenter Service. Sie erhalten Unterstützung durch konkrete Handlungsanweisungen, wie Sie als nebenberuflicher Journalist erfolgreich arbeiten. Das know how, um Ihre journalistischen Leistungen erfolgreich zu vermarkten oder Auftraggeber zu gewinnen etc. erhalten Sie von DVPJ. Allein der Status eines regulären Repräsentanten der Presse in Verbindung mit dem Presseausweis verhilft Ihnen zu mehr Ansehen. Denn als engagierter Journalist sind Sie immer willkommen, Ihre Meinung zählt. Schließlich sind Sie Repräsentant der Presse und Medien. Und Sie sind berechtigt, z. B. auf Visitenkarten oder ihrem Briefbogen die Bezeichnung 'Mitglied im 'Deutschen Verband der Pressejournalisten' oder 'Mitglied im DVPJ' zu führen. Mit etwas Glück erhalten Sie Zugang zu Gesellschaftskreisen und Veranstaltungen, die Ihnen bisher verschlossen blieben. Weitere Leistungen für DVPJ-Mitglieder: Die Ausstellung eines Presseausweises ist ebenso wie das PKW-Presseschild im Mitgliedsbeitrag enthalten.
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 Bekomme ich Zutritt zu Events und Veranstaltungen?

Die Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen bzw. Großveranstaltungen erfordert auch die Einbindung der Medien. Die Mitarbeiter oder von Firmen beauftragte Dritte werden meist direkt von Journalisten, Pressefotografen und Reportern kontaktiert. Egal welchen Presseausweis Sie nutzen, es gibt kein Anrecht darauf, daß Sie beispielsweise als Pressevertreter Zutritt zu einer Messe oder zu einem bestimmten Event erhalten. Dennoch: Wird ein Presse- oder Redaktionsausweis vorgelegt, gehen viele Organisatoren stillschweigend von einem redaktionellen Background aus, also von Journalisten, die in eigener Sache oder im Auftrag einer Redaktion tätig sind. Die zuständigen Büros schätzen die Legitimation, welcher ein Presseausweis mit sich bringt und können deshalb Akkreditierungsanfragen schnell zu einer Entscheidung bringen. Recherchen oder zusätzliche Nachweise sind kaum nicht erforderlich.

Doch oft können nicht alle Anfragen berücksichtigt werden können: Allein schon aus Platzgründen sind Journalisten- bzw. Pressekontingente nicht selten limitiert. Zudem müssen die Akkreditierungsfristen eingehalten werden. Tipp: Ein Veranstalter kann jederzeit sein Hausrecht ausüben und es steht ihm frei, ob und welche Pressevertreter eingelassen werden. Wie Sie es jedoch schaffen (trotz Absage) in begehrte Messen und Events zu kommen, erfahren Sie im Mitglieder-Login. Eine (Messe-) Akkreditierung erfolgt auf freiwilliger Basis, einen Rechtsanspruch darauf haben Pressevertreter nicht. Bei über 600 Messe- und Event-Veranstaltern allein in Europa, finden sich im Hinblick auf einen kostenlosen Zutritt durch Journalisten keine einheitlichen Reglements vor.
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 Werden auch Teilzeit-Journalisten anerkannt?

Als Alleinstellungsmerkmal haben sich einige der Verbände das Kriterium Hauptberuflichkeit der Journalisten auf die Fahnen geschrieben. Doch dieses Kriterium geht an der Realität des organisierten Journalismus vorbei: Je weniger eine hauptberufliche Tätigkeit der Journalisten in der Praxis vorzufinden ist, desto mehr wird sich anscheinend daran geklammert. Für viele ehemals angestellte Journalisten, deren Redaktionen aus Kostengründen geschlossen wurden, ist dies kein Trost. Heute, als 'Freelancer' auf eigenes Risiko unterwegs, können diese Journalisten oftmals nicht mehr ihre hauptberufliche Tätigkeit nachweisen - trotz 12-Stunden Tag!

Der Zugang zu publizistischen Berufen ist vom Grundgesetz her jedem frei. Die Tätigkeit eines Journalisten kann von jedermann, auch ohne Ausbildung, ausgeübt werden. Eine journalistische Tätigkeit lässt sich sehr gut autodidaktisch aneignen. Gleiches gilt auch für Foto-Reporter oder Bildagenten. Das Kriterium 'Hauptberuflichkeit' ist nach Meinung vieler Branchenkenner verfassungswidrig, widerspricht es doch Artikel 5 des Grundgesetzes: Danach ist die Freiheit der Presse und der Zugang zu einer journalistischen oder publizistischen Tätigkeit das Recht aller Bürger. Gemeint sind damit nicht nur jene Personen, die berufsmäßig als Journalist arbeiten oder für die Presse tätig sind.
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 Gibt es einen allgemeingültigen bzw. übergeordneten Presseausweis?

Nein – und das ist gut so im Sinne der Pressefreiheit. Presseausweise werden von Berufs- oder Branchenverbänden heraus gegeben und alle Presseausweiss sind rechtlich gleich gestellt. Unbesehen davon gibt es weder eine Behörde noch ein Amt, die im Auftrag des Staates Bundespresseausweise oder Presseausweise ausstellen. Kurzum: Amtliche Presseausweise sind nicht existent. Die Bezeichnung 'amtlicher' oder 'offizieller' Presseausweis ist irreführend. Eine Koppelung der Ausweisausstellung und damit einhergehend eine Prüfung durch staatliche Stellen ist auch wegen der Pressefreiheit (Art. 5 GG) und der damit verbundenen freien Presseberichterstattung nicht gewollt.
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 Warum brauche ich überhaupt einen Presseausweis?

Aufgabe der Journalisten ist es, die Öffentlichkeit über Sachverhalte, Vorgänge oder Ereignisse zu informieren, die von einer allgemeinen oder spezifisch relevanten Bedeutung sind (z.B. im Hinblick auf wirtschaftliche Aspekte). Journalisten übernehmen deswegen eine wichtige Funktion in der Gesellschaft. Darum benötigen Journalisten für Recherchen oder zur Informationsbeschaffung Zugang für bestimmte Veranstaltungen oder Örtlichkeiten. Ohne Presseausweis gibt es kaum ein Weiterkommen. Der Presseausweis ist ein notwendiges Arbeitsinstrument, denn er unterstützt den Inhaber bei der Ausübung seiner Tätigkeit und Wahrnehmung seines Rechtes auf Auskunft. Ein Presseausweis erleichtert den Behörden außerdem die Überprüfung, wer als Pressevertreter offiziell tätig ist.
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 Werden Presseausweise von der Innenministerkonferenz (IMK) anerkannt?

Das war vor vielen Jahren der Fall und ist längst Vergangenheit. Damals wurden Presseausweise mit dem sogenannten IMK-Plazet versehen (ein allgemeiner Hinweis des Vorsitzenden der IMK über die Bedeutung und Rechte der Presse). Allerdings hat die IMK dieses Plazet zurück gezogen. Nach Meinung von Branchenkennern auch deswegen, weil damit bestimmte Verbände bevorzugt wurden. Damit ist seit geraumer Zeit Schluss: Weder gibt es noch das IMK-Plazet, noch eine Bevorzugung bestimmter Verbände.

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 Gibt es einen Rechtsanspruch auf Pressrabatte?

Viele Unternehmen gewähren Pressevertretern gegenüber Sonderkonditionen (Presserabatte) auf ihre Angebote. Der DVPJ arbeitet beispielsweise mit über 800 Kooperationspartnern zusammen, die Sonderkonditionen und Pressrabatte gewähren. Presserabatte werden allerdings auf freiwilliger Basis gewährt, einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht. Ein Anbieter kann die Gewährung von Rabatten daher einschränken oder ganz aussetzen.

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